Information für Schweizerbürger
Krankenversicherung
für Schweizer mit Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA
Das
eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht
das Krankenversicherungs-Obligatorium grundsätzlich nur
für Personen mit Domizil in der Schweiz vor. Wer in
einen Staat ausserhalb der EU/EFTA auswandert, kann
folglich nicht mehr bei der obligatorischen
Grundversicherung in der Schweiz versichert bleiben (mit
Ausnahme von Arbeitnehmern eines Schweizer Unternehmens
mit Entsandten-Status).
Die Kassen haben die Möglichkeit,
nicht jedoch die Verpflichtung, Produkte für
Auslandschweizer anzubieten. Wenn die Krankenkasse ein
solches Produkt anbietet, handelt es sich dabei um den
Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, direkt mit Ihrer
Krankenkasse abzusprechen, ob Sie versichert bleiben
können. Im Falle einer negativen Antwort, kann Ihnen die
Auslandschweizer-Organisation ASO
Krankenversicherer bekanntgeben, welche eine
internationale Krankenversicherung anbieten.
Falls Sie über eine
Zusatzversicherung (Privat- oder Halbprivat) verfügen
und beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt in die
Schweiz zurückzukehren, empfehlen wir Ihnen, sich bei
Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob die Möglichkeit
besteht, die Versicherung zu sistieren, damit Sie diese
bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz zu den gleichen
Bedingungen wie vor ihrer Auswanderung weiterführen
können.
Sie können sich auch in Ihrem
Aufenthaltsland über die Versicherungsmöglichkeiten und
Leistungen informieren.
(Quelle: Webseite
ASO Auslandschweizer-Organisation)